Examensarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13,5, Justus-Liebig-Universität Gießen, Veranstaltung: Schwerpunktbereichsprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon bald sind 200 Jahre vergangen, seitdem Luden einen Strukturunterschied innerhalb der Unterlassungsdelikte entdeckte und der Redeweise vom „echten“ und „unechten“ Unterlassungsdelikt den Weg eröffnete. Inzwischen ist die Unterscheidung ein Allgemeingut der Strafrechtsdogmatik geworden und sie findet sich in nahezu allen strafrechtlichen Literaturen. Jedenfalls einig sind sich alle darin, dass §§ 138 und 323c I StGB klassische Beispiele echter Unterlassungsdelikte sind, und dass Prototyp eines unechten Unterlassungsdelikts eine Tötung durch Unterlassen ist. Nicht einheitlich beurteilt wird aber die Klassifizierung zum Beispiel der Untreue durch Unterlassen. Diese Arbeit setzt sich mit den, zur Abgrenzung beider Unterlassungsformen angeführten Ansätzen auseinander, arbeitet das entscheidende Abschichtungskriterium heraus und gibt der Fragestellung, ob es sich im Falle der Untreue durch Unterlassen bei § 266 I um ein echtes oder unechtes Unterlassungsdelikt handelt, eine Antwort.