Die intelligente Produktion in der Industrie 4.0 erfordert einen stetigen Austausch sowie die Verarbeitung riesiger Mengen maschinengenerierter Daten. Deshalb sind diese Daten zu einem zentralen Produktionsmittel und Wirtschaftsgut mit erheblichem Wert geworden. Aus diesem Grund haben die datenhaltenden Unternehmen ein großes Interesse daran, ihre Daten für sich selbst gewinnbringend zu nutzen. Demgegenüber besteht wegen der immer größeren Bedeutung der Maschinendaten auch ein erhebliches Interesse am Zugang zu den Daten anderer Unternehmen. Deshalb ist ein Rechtsrahmen für maschinengenerierte Daten erforderlich, der einen hinreichenden Schutz gewährt, aber auch ausreichende Datenzugangsmöglichkeiten etabliert. Ein geeignetes Datenmanagement in der Industrie 4.0 erfordert regelmäßig die Einrichtung von Datenbanken zur Speicherung und Verarbeitung der maschinengenerierten Daten. Deshalb liegt die Anwendung des Datenbankherstellerrechts nahe, um einen rechtlichen Schutz der Daten zu ermöglichen. Die Autorin untersucht, ob das Datenbankherstellerrecht auf Industrie 4.0-Datenbanken Anwendung finden kann und welche Probleme sich dabei ergeben. Es werden Vorschläge für eine Adaption des Datenbankherstellerrechts gemacht.