<p>Die Zielrichtung der Regelungen für institutionelle Anleger und Vermögensverwalter in der Aktionärsrechterichtlinie II bzw. im ARUG II wirft im Wesentlichen zwei Hauptfragen auf, denen die Autorin nachgeht. Erstens: Wie lässt sich das gewünschte stärkere Engagement der institutionellen Anleger und Vermögensverwalter in das herkömmliche Kompetenzgefüge der Aktiengesellschaft einfügen? Konkret: Ist mit den Neuregelungen eine Verschiebung der bestehenden Kompetenzverteilung intendiert? Und zweitens: Wie wirken sich die Neuregelungen auf die auf Selbststeuerung hin angelegte Corporate Governance der Aktiengesellschaft aus?</p>