Zum Schutz des Designs anerbieten sich sowohl das Urheberrechts-, das Design- als auch das Markenschutzgesetz. Gemäss diesen drei Gesetzen beurteilt sich die Schutzfähigkeit einer Formgebung anhand von Kriterien wie Individualität, Originalität oder Eigenart. Die meist mit qualitativen Werturteilen verbundene Interpretation dieser Schutzvoraussetzungen hat Lehre und Recht-sprechung erhebliches Kopfzerbrechen beschert, weshalb vorliegend - unter Berücksichtigung internationaler Gesetzgebung - Auslegungshilfen geboten werden. Eine Darstellung der historischen Entwicklung des Designs soll den Leser zudem für die veränderten Rahmenbedingungen des Designschaffens der letzten hundert Jahre und die Schlussfolgerung sensibilisieren, dass das Urheberrecht das adäquate Instrument für den Designschutz darstellt.