In Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften
Verfassungsbegriff "Religionsunterricht" in fortsetzender entscheidungsreflektierender Interpretation
Religionsunterricht wird hierzulande in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. So verlangt es das Verfassungsrecht seit mehr als einhundert Jahren. Dieser verfassungsrechtlichen Konstanz steht eine äußerst vielfältige und dynamische Verfassungswirklichkeit in Gestalt von Landesschulgesetzen, Verwaltungsvorschriften und Lehrplänen gegenüber. Doch kann ein Religionsunterricht auch mit den Grundsätzen mehrerer Religionsgemeinschaften im verfassungsrechtlich geforderten Sinne übereinstimmen? Wie weit reicht die Flexibilität des Verfassungsrechts im Blick auf diese Verfassungswirklichkeit? Und wie verträgt sich die These, dies sei möglich, mit der "Leitentscheidung" des BVerfG zum Religionsunterricht von 1987?
September 2026, ca. 1020 Seiten, Studien zum Schul- und Bildungsrecht, Bd. 18, Deutsch
Nomos Verlags GmbH
978-3-7560-2175-8
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