Mit dem 2014 in Kraft getretenen Humanforschungsgesetz hat der Bund einheitliche Rahmenbedingungen für die Forschung am Menschen geschaffen.
Das Gesetz regelt namentlich alle Arten von klinischen Versuchen sowie die Forschung mit Körpersubstanzen und Gesundheitsdaten. Mit dem vorliegenden Handkommentar liegt erstmals eine Gesamtdarstellung des neuen Humanforschungsrechts vor. Neben dem Gesetz erfasst die Kommentierung auch die Verfassungsbestimmung über die Forschung am Menschen sowie das massgebende Verordnungsrecht und nimmt Bezug auf das internationale und europäische Forschungsrecht. Die Kommentierung enthält zudem allgemeine Darstellungen der Rechtsquellen, der historischen Entwicklung und der Grundprinzipien des Humanforschungsrechts. Das Werk richtet sich insbesondere an Juristinnen und Juristen, die in den Bereichen Pharmarecht und Life Sciences tätig sind, an Anwaltskanzleien, die Spitäler und Ärzte oder Patienten vertreten, sowie an Mitglieder von Ethikkommissionen.