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Host City Contracts auf dem Prüfstand der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle

Die Anwendbarkeit des Art. 102 AEUV auf die Ausrichtungsverträge zur UEFA EURO 2024 und zu den Olympischen Spielen 2024

Die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen durch sog. Host City Contracts erfolgt weitgehend abgeschirmt gegenüber der Öffentlichkeit und der Wissenschaft. Insbesondere aufgrund zahlreicher Akteneinsichtsgesuche konnte erstmals ein genaueres Bild der komplexen Multiakteursarrangements zu den Olympischen Spielen 2024 und zur UEFA EURO 2024 gezeichnet werden. Auf dieser Grundlage werden die einschlägigen Bestimmungen einer detaillierten kartellrechtlichen Kontrolle am Maßstab des Missbrauchsverbots gemäß Art. 102 AEUV unterzogen. Unter anderem wird geklärt, ob und inwieweit Konstellationen, in denen Behörden vertraglich ein wettbewerbsrelevantes öffentlich-rechtliches Verhalten aufgezwungen wird, von dessen Anwendungsbereich erfasst werden.

November 2023, ca. 335 Seiten, Schriften zum Sportrecht, Bd. 67, Deutsch
Nomos
978-3-7560-1416-3

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