Art. 22ter Abs. 3 BV verpflichtet das Gemeinwesen, „bei Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, … volle Entschädigung zu leisten“. In der schweizerischen Rechtssprache hat sich für diese Erscheinung der Begriff der materiellen Enteignung eingebürgert.
Die materielle Enteignung ist historisch gesehen eine Schöpfung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Sowohl von den praktischen Ergebnissen her wie auch in der wissenschaftlichen Auseinandersetzungen beherrscht diese Rechtsprechung das Feld.
Das vorliegende Buch stellt die bundesgerichtliche Judikatur detailliert dar. Diese Analyse ebnet den Weg zum Verständnis des heutigen, nur schwer durchschaubaren Rechtszustandes.
Es steht das Bemühen im Vordergrund, die Kriterien zur Unterscheidung zwischen entschädigungspflichtigen und entschädigungslosen Eigentumsbeeinträchtigungen zu bestimmen und in Regeln zu fassen.
Die höchstrichterliche Judikatur und die Lehrmeinungen sind möglichst vollständig verarbeitet. Erfasst sind auch zahlreiche unveröffentlichte Bundesgerichtsentscheide.
Ein Sachregister und ein Urteilsregister erleichtern die Benützung.
Der Verfasser, Dr. iur. Enrico Riva, Fürsprecher in Bern, schloss sein Studium in Bern 1979 mit dem Doktorat ab. 1982 bis 1984 weilte er als Stipendiat des schweizerischen Nationalfonds an der Harvard Law School. Mit dem vorliegenden Buch hat er sich 1989 an der Universität Bern für Staats- und Verwaltungsrecht habilitiert.