Arbeitskämpfe verursachen Schäden. Zumindest der betroffene Arbeitgeber kann bei einem rechtswidrigen Arbeitskampf Schadensersatz von der Gewerkschaft verlangen. Die zahlreichen Erklärungsversuche aus der Vergangenheit können jedoch viele Detailfragen nicht beantworten: Warum haften Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften auf unterschiedlicher Grundlage? Und müssen auch Aktivisten, die politische Streiks organisieren, die Schäden ersetzen? Paula Johanna Zschoche bewertet nach eingehender Auswertung des Forschungsstandes die Haftungsfrage grundlegend neu. Denn die besondere Rolle der kampfführenden Verbände stellt ein spezielles Gestaltungsrecht dar, das zu einer Sonderverbindung mit den Vertragsparteien führt. Auf diese Weise bettet sie die Haftung für Arbeitskämpfe in ein privatrechtliches Verständnis des Arbeitskampfes ein.<br /><br />Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg; 2018 Erste juristische Staatsprüfung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht an der Universität Heidelberg; Referendariat am Oberlandesgericht Schleswig; 2022 Promotion; 2023 Zweite juristische Staatsprüfung; Rechtsanwältin in Hamburg.