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Franz von Liszt und das Gesetzlichkeitsprinzip

Zugleich ein Beitrag wider die Gleichsetzung von Magna-charta-Formel und Nullum-crimen-Grundsatz

Die Formel von dem Strafgesetzbuch als der «magna charta des Verbrechers» ist als Erbe des wissenschaftlichen und kriminalpolitischen Wirkens Franz von Liszts in die Strafrechtsgeschichte eingegangen. Sie wird überwiegend als Beweis für das unbedingte Festhalten Liszts an den liberal-rechtsstaatlichen Errungenschaften des 19. Jahrhunderts interpretiert. Ein wissenschaftsgeschichtlicher Vergleich der Magna-charta-Formel Liszts mit dem von Feuerbach begründeten Gesetzlichkeitsprinzip zeigt indes, daß Liszt die Worte, aber nicht den Inhalt der Feuerbach'schen Gesetzlichkeit übernommen hat. War die Strafgesetzlichkeit bei Feuerbach zwingendes Resultat staats- und straftheoretischer Überlegungen, führt sie bei Liszt zu Friktionen im straftheoretischen, kriminalpolitischen und staatstheoretischen Konzept.

August 1996, ca. 240 Seiten, Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien, Bd. 54, Deutsch
Peter Lang
978-3-631-30659-8

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