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Faktizität des Rechts in der forensischen Psychiatrie

Eine Untersuchung im LKH Moringen

Seit jeher lässt der Umgang mit psychisch kranken Straftätern Furcht, Ohnmacht und Hilflosigkeit erkennen. Zwar ließ sich bei den Maßregelvollzugsanstalten Deutschlands im Verlaufe der Zeit eine Entwicklung vom reinen Verwahrvollzug hin zum vergleichsweise fortgeschrittenen Behandlungsvollzug erkennen. Dennoch sind die Unterbringungsbedingungen auch heute noch weitreichend desolat. Es gibt aber auch andere Wege mit psychisch kranken Straftätern umzugehen. Das Niedersächsische Landeskrankenhaus in Moringen soll als Beispiel dienen, wie Maßregelvollzug auch vollzogen werden kann. Erst 1980 wurde unter neuer Leitung des Krankenhauses ein Konzept eingeführt, das dem gesetzlichen Auftrag des Maßregelvollzuges gerecht wird, nämlich Sicherheit der Bevölkerung durch Therapie der Straftäter. Die Untersuchung soll ein möglichst umfangreiches Bild über die Rechtswirklichkeit des Maßregelvollzuges aus Sicht der Eingewiesenen schaffen, wozu das Niedersächsische Landeskrankenhaus Moringen herangezogen wurde. Etwa ein Drittel der Patienten des Landeskrankenhauses Moringen wurden dazu aufgerufen, den Vollzug in der Klinik mit Hilfe eines Fragebogens differenziert zu bewerten.

Februar 2006, ca. 212 Seiten, Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien, Bd. 91, Deutsch
Peter Lang
978-3-631-54040-4

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