Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,3, Technische Universität Chemnitz, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter Franchising ist im Allgemeinen eine Kooperation zweier Parteien zu verstehen, welcher eine Rechteübertragung zu Grunde liegt. Das Franchising dient vor allem dem Erschließen neuer Märkte als neue Absatzmöglichkeit. Die Ursprünge des Franchising werden gegen Ende des 19. Jahrhunderts in Amerika vermutet. Heute stellt das Franchising einen modernen Weg des Vertriebs dar. In den 70er Jahren wurde Amerika von einer regelrechten Franchise-Krise heimgesucht, da Betrüger das Image des Systems stark in Verruf gebracht hatten, was dazu führte, dass die amerikanische Regierung gesetzliche Regeln für das Franchising erließ.Zur Prävention von Betrug oder sonstigen missbräuchlichen Handlung mit dem Franchisesystem, spielen die Informations- und Auskunftspflichten von Franchisegebern eine große Rolle. Hintergrund hierfür ist hauptsächlich die Schutzbedürftigkeit der Franchisenehmer, da ihnen geringere Fachkenntnis unterstellt wird.Durch die Souveränität der einzelnen Bundesstaaten in den Vereinigten Staaten von Amerika und die damit einhergehende Kompetenz eigene Gesetze zu erlassen, bestehen jedoch viele unterschiedlich hohe Anforderungen bezüglich des Umfangs der Aufklärungspflichten des Franchisegebers. Diese Arbeit stellt einen Überblick über die verschiedenen Anforderungen dar und zeigt auf, in welchem Umfang der Franchisegeber Informationen erteilen muss und an wen diese Informationen zu adressieren sind.