Als zertifizierter Verwalter darf sich nur bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er oder sie über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter:in notwendig sind (§ 26a Abs. 1 WEG). Fehlt die Zertifizierung, widerspricht dies ordnungsmäßiger Verwaltung und amtierende Verwalter:innen können jederzeit abberufen werden.
Das komplette Prüfungswissen
Übersichtliche und verständliche Darstellung des kompletten Prüfungsstoffs der in der ZertVerwV geregelten Sachgebiete und des auf ihnen basierenden DIHK-Rahmenplans:
Neu in der 2. Auflage
Neu: Zertifizierter Verwalter Online
Zielgruppe
Lesen Sie hier die Rezension von Dirk Lamprecht Geschäftsführer - BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.