Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Vertragsrisiken von gesellschaftlicher Tragweite

Zugleich zur Einordnung pandemiebedingter Leistungsstörungen

Eine wesentliche Aufgabe des Vertragsrechts liegt in der Allokation von Risiken: Entwickeln sich die persönlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen nach Vertragsschluss zum Nachteil einer Vertragspartei, so ist das Vertragsrecht dazu berufen, zu entscheiden, welcher Partei dieses jeweilige Risiko zuzuordnen ist. Der Autor widmet sich in seiner Untersuchung zunächst abstrakt den Kriterien, anhand derer das Vertragsrecht diese Risikoallokation vornimmt. Anschließend prüft er im Kontext pandemiebedingter Aufwands- und Verwendungsrisiken, ob das Risikoverteilungsregime des BGB die durch "Vertragsrisiken von gesellschaftlicher Tragweite" aufgeworfenen Probleme bewältigen kann.

avril 2022, env. 459 pages, Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft – Neue Folge, Bd. 68, Allemand
Nomos
978-3-8487-8906-1

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