Der Schutz von Treu und Glauben (Vertrauensschutz) ist für eine Rechtsordnung von grundlegender Bedeutung: Die Legitimität eines Rechtsstaates misst sich nicht zuletzt auch am Grad, in dem berechtigtes Vertrauen des Bürgers in die Konstanz und Berechenbarkeit hoheitlichen Handelns respektiert wird. Als ein die gesamte Rechtsordnung überdachendes Prinzip seit langem anerkannt, findet der Schutz von Treu und Glauben als Grundrecht seine Verankerung erstmals in der schweizerischen Bundesverfassung von 1999. Bedeutung und Tragweite dieser grundrechtlichen Ausprägung von Treu und Glauben sind Gegenstand der vorliegenden Arbeit.