Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Tölpels Treue

Martin Luther und sein Hund

'O, dass ich so beten könnte, wie der Hund auf das Fleisch schaut.' Martin Luther Dass der Reformator Martin Luther vielfältigen und vertrauten Umgang mit Tieren pflegte, ist in seinen Texten wiederholt nachlesbar. Als allertreusten Gefährten feierte er den Hund: 'Wenn er sprechen könnte, was fehlte ihm dann?' Ein solcher Hausgenosse ist sogar namentlich überliefert: Tölpel findet in den berühmten Tischreden immer wieder Erwähnung und wird von Luther geradezu liebevoll beschrieben. Ja, Tölpel lebt nach seiner Ansicht sogar weiter im ewigen Paradies.

mars 2026, 90 pages, Espresso, Bd. 01, Allemand
Osburg Verlag
978-3-95510-391-0

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