Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Stockfotografie

Stockfotografien gibt es bereits seit dem 19. Jahrhundert, im Internet aber haben sie als Fast-Food für den unersättlichen Bilderhunger ungeahnte Verbreitung gefunden. Die Fotos mit ihren auf Vorrat produzierten Motiven sind in jedem Kontext frei einsetzbar und damit fast ein Idealtypus des digitalen Bildes. Damit werden sie jedoch zum bevorzugten Objekt ökonomischer Interessen. Und während sie in den Sozialen Medien das Material für unzählige Memes liefern, verwenden Unternehmen sie mittlerweile zum Training ihrer KI- Bildgeneratoren, deren Etablierung sie schon bald ihre eigene Existenz kosten könnten.

mars 2024, 80 pages, Digitale Bildkulturen, Allemand
Wagenbach
978-3-8031-3741-8

Autres titres de la collection: Digitale Bildkulturen

Afficher tout

Autres titres sur ce thème