Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule, Veranstaltung: Umwandlungssteuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit wird die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH und eine GmbH & Co. KG dargestellt und verglichen. Hierzu werden die zivilrechtlichen Voraussetzungen der Ausgliederung und Einbringung in eine GmbH und eine GmbH & Co. KG herausgearbeitet.In diesem Zuge wird auch auf die Gründungsvoraussetzungen und die Haftungsbeschränkungen der Gesellschaften eingegangen und deren Vor – und Nachteile herausgearbeitet. Darauf aufbauend werden die steuerlichen Folgen der jeweiligen Umwandlung analysiert und mögliche Probleme aufgezeigt. Dabei wird der Fokus verstärkt auf die ertragsteuerlichen Folgen gelegt.Ein Unternehmen ist kein starres Konstrukt, sondern ein dynamischer Prozess, der in sich verändernde wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen eingebunden ist. Ein Unternehmen muss sich aus diesem Grund laufend der Rahmenbedingungen anpassen. Um dieser Dynamik sorgezutragen, schafft das Umwandlungsrecht Möglichkeiten, die Rechtsformen zu wechseln. Dadurch wird Unternehmen die Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen erleichtert.Da gerade das Steuerrecht laufend Änderungen unterliegt, ist die Steuerberatung angeraten, die Rechtsformen ihrer Mandanten regelmäßig zu überprüfen. Das Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht bietet Gestaltungsinstrumente, um die Anpassung des Unternehmens zu ermöglichen. Eine Umwandlung kann beispielsweise im Zuge der Nachfolgeregelung, der Sanierung des Unternehmens oder bei Haftungsfragen interessante Ansätze bieten.Auch steuerliche Vorteile können sich aus der Umwandlung ergeben. Insbesondere bei Einzelunternehmen ebnen oft Haftungsrisiken den Weg zur Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft oder in eine haftungsbeschränkte Personengesellschaft. Gerade eine Kapitalgesellschaft erscheint vielversprechend, da neben der Haftungsbeschränkung auch eine geringere Steuerbelastung für thesaurierende Gewinne erreicht wird.Bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH oder in eine GmbH & Co. KG kommt insbesondere die Ausgliederung bzw. Einbringung in Frage. Durch die Ausgliederung bzw. Einbringung geht das Vermögen des Einzelunternehmens auf einen oder mehrere Rechtsträger über.Das Umwandlungssteuerrecht sieht hierfür unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Begünstigungen vor, welche es in der steuerlichen Beratungspraxis zu kennen und zu nutzen gilt. Neben der Umwandlung kann auch die Errichtung einer Betriebsaufspaltung als Gestaltungsinstrument interessant sein.