Studienarbeit aus dem Fachbereich Jura - Strafrecht, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit beinhaltet im allgemeinen Teil die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs und im Schwerpunkt die Einwilligung in den Schwangerschaftsabbruch. Bei der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs wird das geschützte Rechtsgut dargestellt. Die Schutzpflicht, die Beratung der Schwangeren, die Tathandlung im Sinne des § 218 Absatz 1 StGB, der Ausschluss nach § 218 Absatz 1 Satz 2 StGB und keine Rollenidentität der Ärztinnen thematisiert. Im Rahmen der Einwilligung in den Schwangerschaftsabbruch wird hinsichtlich der Einwilligung in eine ärztliche Behandlung auf die Aspekte wie die Einwilligung in die Datenverarbeitung, die Einwilligung in einen Behandlungsvertrag, die Einwilligungsfähigkeit bei Minderjährigkeit und auf das Mitentscheidungsrecht der oder des Minderjährigen eingegangen. Des Weiteren wird die Einwilligung in einen Schwangerschaftsabbruch bei Minderjährigkeit behandelt. Sie umfasst dabei die Zustimmungspflicht der Eltern, die Co-Konsens-Forderung und die Einwilligung als rechtsgeschäftliche Erklärung oder tatsächliche Handlung.Zum Abschluss der Seminararbeit werden einige Folgen und Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs diskutiert. Hierbei werden die rechtlichen Folgen der Schwangeren, der die Schwangerschaft abbrechenden und der beratenen Ärztin, die Haftungsrisiken bei einem Tatbestandsirrtum und das Erfordernis der Zustimmung des Familiengerichts behandelt.Der Schwangerschaftsabbruch ist "eine Tötung menschlichen Lebens, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob das ungeborene Wesen dabei Schmerz empfinden kann oder nicht". Das ist eine weit verbreitete Auffassung innerhalb der Gesellschaft und hat seine sozialethischen oder religiösen Gründe als Reaktion zum Abbruch einer Schwangerschaft. Der Staat ist verpflichtet, die Rechte und Rechtsgüter des ungeborenen Lebens in gleicher Weise zu schützen wie bei dem geborenen Menschen. Demzufolge ist es außerdem eine Staatsaufgabe, den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zu fördern. Aus dieser Schutzpflicht gegenüber dem ungeborenen Leben heraus ergeben sich strikte Regelungen hinsichtlich der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs. Die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs richtet sich nach den §§ 218 ff. StGB.