Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Lieben ist historisch! Privatheit ist nie ausschließlich Privates. Zwischenmenschliche Beziehungen sind immer ein Teil der Geschichte. Wie Menschen zueinanderfinden, sich binden, begehren oder voneinander abrücken, erzählt stets auch von der Welt, in der sie leben. Gesellschaftliche Erwartungen, politische Ordnungen und moralische Leitbilder formen Privates und Intimität - und zugleich wirken persönliche Entscheidungen auf die Gesellschaft zurück, indem sie Normen bestätigen, irritieren oder erneuern. Wer fragt, wann, wo und für wen diese Prinzipien galten und gelten, tritt in einen Dialog mit der Vergangenheit, in dem historische Akteure als Menschen sichtbar werden. Unsere Autorinnen und Autoren führen Sie in dieser Ausgabe der Mark in die Adelswelt der Frühen Neuzeit und in Berliner Badestuben und Bordelle, in den Alltag lebenslanger Gefährtinnen und Gefährten wie der Fontanes oder der Strittmatters und zu Paaren, deren Bündnis tragisch endete - wie bei Heinrich von Kleist und Henriette Vogel. Sie begegnen vielfältigen Lebensentwürfen, Persönlichkeiten der brandenburgischen Landesgeschichte, Kunstschaffenden wie Brecht und Weigel, politisch Engagierten wie Regine und Jörg Hildebrand und vielen anderen.

janvier 2026, 56 pages, Die Mark Brandenburg, Bd. 139, Allemand
Ammian Verlag
978-3-948052-39-3

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