Im Franchising besteht zwischen den involvierten Parteien in den meisten Fällen in vielerlei Hinsicht ein ausgeprägtes Ungleichgewicht. Der Franchisenehmer wird dabei als „schwächere Partei“ wahrgenommen. In der vorvertraglichen Phase läuft er Gefahr einen (Dauer-)Vertrag abzuschliessen, dessen rechtliche und wirtschaftliche Tragweiten oft nur ungenau abzuschätzen sind. Daher kommt der vorvertraglichen Information des Franchisenehmers durch die Franchisegeberin eine zentrale Bedeutung zu. Inhalt und Umfang der sich aus Treu und Glauben ergebenden Informationspflichten der Franchisegeberin sind im schweizerischen Recht indessen weitestgehend ungeklärt. Mit vergleichendem Blick auf das Unidroit Model Franchise Disclosure Law (das einzelne Informationselemente katalogartig auflistet) untersucht diese Arbeit, welche vorvertraglichen Informationspflichten der Franchisegeberin obliegen. Systematisch dargelegt werden sodann die Rechtsbehelfe des Franchisenehmers infolge Informationspflichtverletzungen durch die Franchisegeberin. Mit den gewonnen Erkenntnissen wird abschliessend der Frage nachgegangen, ob de lege ferenda - wie in mehreren europäischen Ländern bereits geschehen - zum Schutz des Franchisenehmers eine gesetzliche Verankerung spezifischer vorvertraglicher Informationspflichten angebracht erscheint.