Radbruchs Rechtsdenken markiert heute wieder einen Schwerpunkt der rechtsphilosophischen Diskussion. Seine Aktualität beruht auf zwei scheinbar gegenläufigen Entwicklungen in der neueren Rechtsphilosophie: Zum einen der Wiedergewinnung der materialen Dimension des Rechtsdiskurses - im Anschluss an eine analytische, auf Logik und Wissenschaftstheorie fokussierte Phase. Zum anderen der Verfestigung der Einsicht, dass eine Rückkehr zu einem ontologisch verstandenen Naturrecht erkenntnistheoretisch unhaltbar wäre. In seinen Beiträgen versucht Ulfrid Neumann zu zeigen, dass es Radbruch gelingt, Erkenntniskritik und Wertorientierung in Einklang zu bringen - durch ein neukantianisch geprägtes Verständnis der Wertorientierung des Rechts sowie durch die Gegenüberstellung von theoretischer und praktischer Philosophie. In keiner Phase seines Rechtsdenkens lässt sich Radbruch schlicht einer rechtspositivistischen oder naturrechtlichen Position zuordnen.<br /><br />Geboren 1947; Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen und München; 1971 Erstes, 1974 Zweites Juristisches Staatsexamen; 1977 Promotion; 1983 Habilitation; 1983 Professor für Rechtsphilosophie in Frankfurt am Main; 1987 Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie in Saarbrücken; 1994-2018 Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie in Frankfurt am Main.