Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Prozesshaftigkeit und Typus

Umnutzung und baulicher Wandel in der Architektur am Beispiel von Moscheen

Prozesshaftigkeit ist der Architektur grundsätzlich eingeschrieben: Umnutzung, Erweiterung, Umbau oder die multifunktionale und zeitversetzte Bespielung von Räumen sind seit jeher Anforderungen an Gebäude. Am Beispiel von Moscheen hinterfragt Kathrin Herz materialnah und differenziert gängige theoretische Konzepte von Typologie und Typus in der Architektur und schlägt einen um sozialräumliche Dimensionen erweiterten Typusbegriff vor. Sie zeigt, wie verschiedene, sich fortwährend wandelnde Bauformen einen Typus bilden, der auf mehr als einer Funktion beruht - und eröffnet damit eine neue Perspektive für den Typologiediskurs im Fach.

mars 2025, 260 pages, Architekturen, Bd. 90, Allemand
Transcript Verlag
978-3-8376-7663-1

Autres titres de la collection: Architekturen

Afficher tout

Autres titres sur ce thème