Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,0, Justus-Liebig-Universität Gießen, Veranstaltung: Öffentliche Finanzen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in den letzten zwei Jahrzehnten in Deutschland immer wieder Bestandteil politischer und gesellschaftlicher Diskussionen gewesen. Die große wirtschaftliche Bedeutung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland wird anhand der vom DIW erhobenen Zahlen deutlich. Es schätzt das Erbschaftsvolumen auf durchschnittlich 260 Mrd. Euro jährlich Befürworter der Erbschaftsteuer argumentieren, dass die Erhebung einer Steuer auf Erbschaften und Schenkungen eine Annäherung der Startchancen für Steuerpflichtige ermöglicht. Ebenfalls bewirkt die Besteuerung Chancengleichheit, weil Erbschaften im Sinne von zusätzlichem Einkommen einer Besteuerung zu unterliegen haben. Gegner sehen in der Entrichtung einer Erbschaft- und Schenkungsteuer jedoch eine „Enteignung“ des angehäuften Vermögens. Durch die Weitergabe des Vermögens im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung mindert sich die Höhe des Vermögens um die zu entrichtende Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die geringe Akzeptanz der Erbschaft- und Schenkungsteuer begründet sich weiterhin durch unterschiedliche Bewertungen und Besteuerungen von Vermögensgegenständen. Der BFH zweifelt aktuell die Verfassungsmäßigkeit von steuerlichen Verschonungsregeln im Zuge der Unternehmensnachfolge und Übergabe von Betriebsvermögen an. Konkret ist eine fast vollständig steuerfreie Übertragung von Betriebsvermögen möglich. Privatvermögen müssen dagegen vollständig versteuert werden. Diese bislang bestehende Ungleichbehandlung von Privat- und Betriebsvermögen ist laut BFH nicht vereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Abs. 1 GG.Zielsetzung dieser Arbeit ist die Analyse, in wieweit eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer – im Hinblick auf das noch ausstehende Urteil des BVerfG – eine sinnvolle Alternative darstellt, um das derzeitig möglicherweise verfassungswidrige Erbschaftsteuerrecht verfassungskonform, beständig und gerecht zu gestalten.