Sind deutsche Aktiengesellschaften (AGs) zukünftig erfolgreich, sodass ihre ressourcenaufwendigen Großvorhaben gelingen? Machen sie den Finanzstandort Deutschland attraktiv für vermögende Investoren? Können Aktien als langfristig sinnvolle Alternative zum schwächelnden Rentensystem fungieren? Die Antworten darauf hängen maßgeblich von den Entscheidungen ab, welche die Vorstände und Aufsichtsräte der jeweiligen AG treffen und inwieweit Aktionäre sie dabei beeinflussen. Somit sind auch die rechtlichen Vorgaben für den Aktionärseinfluss und den Umgang damit durch Vorstände und Aufsichtsräte von großer wirtschaftspolitischer Bedeutung. Diese Vorgaben, welche den Einfluss der Aktionäre und ihren Kontakt mit Vorständen und Aufsichtsräten grundsätzlich auf die Hauptversammlung und deren Zuständigkeiten begrenzen, sind angesichts des operativen shareholder activism neu zu vermessen: Erstens beeinflussen aktivistische Aktionäre die AG verstärkt auch außerhalb der Hauptversammlung in einem rechtlichen Graubereich, vor allem durch informelle Gespräche und Öffentlichkeitskampagnen. Zweitens ist klärungsbedürftig, wie Vorstände und Aufsichtsräte damit umgehen dürfen, insbesondere bei der umstritten Investorenkommunikation. Drittens ist zu analysieren, welche neuen Vorgaben und Wertungen die Aktionärsrechterichtlinie sowie deren sich abzeichnender Umsetzungsakt für die Einflussnahme aktivistischer Aktionäre enthalten und wie sie zum bisherigen Aktien- und Kapitalmarktrecht stehen. Es ist Aufgabe der Rechtswissenschaft, sowohl den Aktionären als auch den Vorständen bzw. Aufsichtsräten in der Praxis einen rechtssicheren Handlungsrahmen für die Interaktion an die Hand zu geben. Dazu drängen auch die Aktualität und das auch in Deutschland weiter zunehmende Ausmaß des operativen shareholder activism. Dessen aktuellen Rechtsrahmen analysiert und konkretisiert meine Dissertation daher umfassend.