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Öffentlichkeitsgesetz

Öffentlichkeitsgesetz

Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung vom 17. Dezember 2004 (BGÖ).

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Mit dem Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes fand ein Paradigmenwechsel statt: Das Öffentlichkeitsprinzip hat den Geheimhaltungsgrundsatz als Grundprinzip des Umgangs mit Informationen in der Bundesverwaltung abgelöst. Das Öffentlichkeitsgesetz regelt den Zugang zu amtlichen Doku-menten des Bundes auf Gesuch hin. Es schafft einen Rechtsanspruch, den jede Person geltend machen kann. Der Anspruch ist beschränkbar; das Gesetz sieht einen abschliessenden Katalog von Ausnahmen vor. Verweigert oder beschränkt die Verwaltung den Zugang, so muss sie dies begründen. Bei Streitigkeiten sieht das Gesetz ein entsprechendes Verfahren vor. Das Öffentlichkeitsgesetz ist ein Querschnittgesetz, das auf eine Vielzahl unterschiedlichster Einzelfälle anzuwenden ist. Zudem muss es sich in einen Kontext bereits bestehender Regelungen eingliedern. Seine Anwendung wirft daher immer wieder Fragen zur Auslegung einzelner Bestimmungen und zum Verfahren auf. Der Kommentar führt die verschiedenen bisher vorliegenden In-formationen zur Umsetzung des Gesetzes zusammen und ergänzt sie. Er stellt den jüngsten Teilbereich des Verwaltungsinformati-onsrechts des Bundes umfassend und kontextbezogen dar.

Informations bibliographiques

février 2008, 392 pages, Stämpflis Handkommentar, SHK, 1e édition, Allemand
Stämpfli Verlag
9783727225383

Mots-clés

Autres titres de la collection: Stämpflis Handkommentar, SHK

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