- Konkrete Anwendungsfälle zeigen die zentralen rechtlichen Fragen auf.
- Grosse Rechtsunsicherheit bei der Anwendung von Art. 53 Abs. 3 BV.
Ein Kantonswechsel einer Gemeinde stellt eine Gebietsveränderung im Sinne von Artikel 53 Absatz 3 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101) dar. Bei Artikel 53 Absatz 3 BV handelt es sich um eine relativ neue Bestimmung – sie wurde erst im Jahr 2000 in die Bundesverfassung aufgenommen. Auch gab es bislang noch keine Anwendungsfälle von Artikel 53 Absatz 3 BV, Moutier/BE und Clavaleyres/BE stellen die ersten konkreten Anwendungsfälle dar.
Diese Fälle zeigten, dass eine grosse Rechtsunsicherheit bei der Anwendung von Artikel 53 Absatz 3 BV besteht. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, dieser Rechtsunsicherheit zu begegnen. Mittels Untersuchung des Präzedenzfalls Moutier werden die zentralen rechtlichen Fragen, die sich bei einem Kantonswechsel einer Gemeinde stellen können, herausgearbeitet und beantwortet.
Die Untersuchung soll anderen Schweizer Gemeinden, in denen sich die Frage des Kantonswechsels stellt, dienen.