Seit dem Erscheinen der vierten Auflage dieses Kommentars sind acht Jahre verflossen. Während dieser Zeitspanne sind im Haftpflichtrecht wichtige Neuheiten eingetreten. Der Gesetzgeber hat teils textliche (Art. 59a OR), teils materielle Gesetzesänderungen vorgenommen (Art. 60 OR). Die Rechtsprechung des Bundesgerichts hat sich in verschiedenen Fragen beachtlich geändert – sei es z.B. bezüglich gewissen Regressfragen, des Verschuldensbegriffs oder des Schadenersatzes. Die Literatur zum spannenden Thema «Unerlaubte Handlung» ist um mehrere bemerkenswerte Werke reichhaltiger geworden.