Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Normentheorie im freiheitlichen Rechtsstaat

Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Strafrecht

¿Die¿ Normentheorie gibt es nicht, vielmehr existieren verschiedene normentheoretische Konzepte. So sind einerseits rein logisch-analytische Strömungen und andererseits materiell angereicherte Konzepte anzutreffen. Letztere begreifen die Normentheorie als funktionales System, um konkrete rechtliche Sollensurteile als staatliche Eingriffe im freiheitlichen Rechtsstaat zu legitimieren. Alle normentheoretischen Strömungen eint, dass sie an die Differenzierung zwischen (primären) Verhaltensnormen und (sekundären) Sanktionsnormen anknüpfen. Bei näherem Hinsehen ergibt sich allerdings weiterer Klärungsbedarf - und zwar sowohl in terminologischer als auch in materieller Hinsicht: In Abhängigkeit von bestimmten Vorverständnissen ist oft nicht dasselbe gemeint, wenn von 'Verhaltensnormen' oder 'Sanktionsnormen' gesprochen wird. Gegenstand der Kölner Tagung waren die in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen und Sachprobleme in grundsätzlicher Hinsicht sowie in speziellen Kontexten.

janvier 2026, 245 pages, Schriften zum Strafrecht, Bd. 460, Allemand
Duncker & Humblot GmbH
978-3-428-19581-7

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