Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie und Management gemeinnützige GmbH, Hochschulstudienzentrum Hamburg, Veranstaltung: Besteuerung von Übertragungsvorgängen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Möglichkeiten und Grenzen der Steuergestaltung bei der Übertragung von Unternehmensanteilen, die von einer natürlichen Person im Privatvermögen gehalten und auf eine inländische Kapitalgesellschaft (KapG) übertragen werden. Ziel dieser Arbeit ist es, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für private Investoren darzulegen und aufzuzeigen, wie Unternehmensanteile – unter der vorgenannten Motivation – in eine KapG eingebracht werden können und wo die Grenzen bzw. die steuerlichen Fallstricke dieser Verfahren liegen.In den vergangenen Jahrzehnten war die weltweite Marktwirtschaft von Wachstum geprägt. Seit der Finanzkrise im Jahre 2008 ist das weltweite Bruttoinlandsprodukt bis 2020 von 64,04 Billionen auf 102,4 Billionen US-Dollar angestiegen. Der weltweite Aktienindex ‚MSCI World‘ nahm in der gleichen Zeit um 1.769 Punkte zu. Viele Unternehmen profitierten vom Bullenmarkt und ihre Anteilseigner konnten mitunter eine rasante Wertentwicklung ihrer Beteiligungen verzeichnen, die nun (je nach Einstiegskurs) erhebliche stille Reserven enthalten. Auch heute noch, in den durch Krieg und Pandemie geprägten volatilen Marktphasen, stehen die weltweiten Aktienmärkte um rund 20 % höher als vor zwei Jahren. Je nach Rechtsform der Beteiligung sowie des beteiligten Rechtssubjektes ist die Besteuerung der Unternehmensanteile unterschiedlich ausgestaltet. Zur erfolgreichen Vermögensoptimierung eines jeden Investors gehört daher eine gut durchdachte Steuerplanung. Eine Möglichkeit hierfür kann die Verwendung einer Holdinggesellschaft (kurz: ‚Holding‘) darstellen. Hierbei handelt es sich i. d. R. um eine Kapitalgesellschaft, deren Zweck darin besteht, eigenes Vermögen zu halten und zu verwalten. Sollen bereits bestehende Unternehmensbeteiligungen aus dem Privatvermögen (PV) auf eine Holding übertragen werden, kann dies unter Umständen eine unerwünschte Besteuerung der Anteile auslösen, die es zu reduzieren oder im besten Fall ganz zu vermeiden gilt.