Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Universität Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit soll anhand von ausgewählten Entscheidungen versucht werden, einen ausreichenden Überblick über die Reichweite und Rechtsfolgen des § 613a BGB zu schaffen. Im Vordergrund steht dabei, wann der Tatbestand des Betriebsübergangs erfüllt ist, der die an ihn geknüpften Rechtsfolgen wie den Übergang der Arbeitsverhältnisse, die gesamtschuldnerische Unterrichtungspflicht des Betriebsveräußerers und des Betriebserwerbers sowie das Widerspruchsrecht der betroffenen Arbeitnehmer auslöst.Der schnelle und stetige Wandel der wirtschaftlichen Verhältnisse erfordert heute eine größere Flexibilität der Unternehmensorganisation. In einer hochgradig arbeitsteiligen und im globalen Wettbewerb stehenden Wirtschaft gehören betriebliche Umstrukturierungen, Unternehmenszusammenschlüsse bzw. Spaltungen, Verkauf und Zukauf von Betrieben und Betriebsteilen zur täglichen Praxis der Unternehmen. Solche Vorgänge sind als Betriebsübergang zu werten und finden ihre Regelung in § 613a BGB. Die Schutznorm des § 613a BGB wurde erstmals im Jahre 1972 eingeführt und sollte zu mehr Rechtssicherheit hinsichtlich des Arbeitnehmers führen, indem sein Arbeitsverhältnis bei einem Betriebsübergang auf den neuen Inhaber übergeht und somit erhalten bleibt. Dennoch wirft diese Vorschrift einige schwierige arbeitsrechtliche Fragen nach dem Vorliegen eines Betriebsübergang in der Anwendung des § 613a BGB auf.