Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Mein Warnemünde

Warnemünde gilt als der Strand der Hauptstädter, und doch wurde Hanno Hochmuth die Fahrt aus Berlin auf der Rückbank des Familien-Ladas in den Achtzigern oft lang. Aber sie wurde belohnt: mit einem Stopp bei Tante Antje in den Hochhäusern von Lütten Klein, der Weiterfahrt in den dunkelgrünen Doppelstockzügen der Deutschen Reichsbahn und schließlich dem Ankommen auf der Warnemünder Mole, wo man sich vor Feuerquallen gruseln und über die weite Ostsee gen Dänemark blicken konnte. Mit diesen Erinnerungen im Kopf besucht Hochmuth den 'Teepott' beim Leuchtturm, die Seehundstation und den Gespensterwald, erzählt vom Hotel Neptun mit dem Duft seiner Broiler Bar sowie von der Tradition der FKK-Strände, an denen schon Edvard Munch gern badete, und verrät, warum man sich vor den Warnemünder Möwen in Acht nehmen und mit der Warnemünder Herzlichkeit Nachsicht haben sollte.

mars 2026, 128 pages, Allemand
Mare
978-3-86648-771-0

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