Bachelorarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,3, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg in Hennef, Sprache: Deutsch, Abstract: Angesichts der erfolgreichen Implementierung der gerichtsnahen Mediation im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit stellt sich die Frage, ob dieses Konfliktbewältigungsverfahren nicht auch schon früher, nämlich im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren ansetzen kann. Grund für diese Überlegung ist die Tatsache, dass Auseinandersetzungen im Bereich des Sozialrechts nicht erst mit der Klageerhebung einer Partei zu Tage treten, sondern sich bereits durch die Einlegung des Widerspruchs konkret manifestieren. Ziel dieser Arbeit ist es daher, zu klären, ob und ggf. inwieweit es rechtlich möglich und zulässig ist, die Mediation in das sozialrechtliche Widerspruchsverfahren vorzuverlagern und welche Vorteile hiermit möglicherweise verbunden sind. Zunächst wird in Teil B der Arbeit die Mediation in ihren Grundzügen dargestellt. Hierzu werden nach einem historischen Überblick zuerst der Begriff und das Verfahren der Mediation definiert. Sodann wird die Mediation anderen Möglichkeiten zur Konfliktbewältigung gegenübergestellt und von diesen vergleichend abgegrenzt. Im Anschluss hieran werden die Ziele und Prinzipien von Mediationsver-fahren vorgestellt und die Person des Mediators erörtert. Folgend werden die verschiedenen Phasen des Mediationsverfahrens erläutert. Bevor auf die eigentliche Problematik die mögliche Vorverlagerung der Mediation in das sozialrechtliche Widerspruchsverfahren eingegangen wird, gibt Teil C zunächst ein Überblick über das Projekt Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen . Teil D setzt sich anschließend mit der zentralen Fragestellung dieser Arbeit, der Implementierung der Mediation in das Widerspruchsverfahren auseinander. In diesem Zusammenhang werden zunächst die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Mediation im Widerspruchsverfahren untersucht. Hierbei werden die verfassungs- und verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen des sozialrechtlichen Vorverfahrens sowie die (Ver)Handlungsspielräume der Sozialversicherungsträger hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit der Durchführung von Mediationen analysiert. Anschließend wird dargestellt, welchen Nutzen/welche Vorteile mit der Vorverlagerung der Mediation in das Widerspruchsverfahren verbunden sein können. Abschließend gibt Teil E eine Zusammenfassung und einen Ausblick zu der erörterten Thematik.