Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Mediaagenturen und Vielfaltssicherung

Medien sind, um wirtschaftlich fortbestehen zu können, auf Einnahmen aus Werbung angewiesen, wohingegen Werbungtreibende auf Medien angewiesen sind, um ihre Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen. Mediaagenturen beraten Werbungtreibende zunächst zur bestmöglichen Werbezielerreichung und setzen die Mediaplanung anschließend um, indem sie Werbeinventar bei Medien einkaufen, Werbemaßnahmen veranlassen und überwachen. Das Mediaagenturgeschäft trägt dazu bei, dass die Medien Anreizen hin zu massentauglichen und wiederverwendbaren Unterhaltungsinhalten und weg von qualitätsjournalistischen Public-Value-Inhalten ausgesetzt sind. Die Arbeit untersucht die Vielfaltssicherung bei Mediaagenturen de lege lata und ferenda.

avril 2023, env. 367 pages, Schriften zum Daten-, Informations- und Medienrecht, Bd. 68, Allemand
Nomos
978-3-7560-0360-0

Autres titres de la collection: Schriften zum Daten-, Informations- und Medienrecht

Afficher tout

Autres titres sur ce thème