Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,5, Humboldt-Universität zu Berlin (Humboldt-Universität zu Berlin), Veranstaltung: Bank- und Kapitalmarktrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich aufbauend auf dem Konzept der Anlageberatung mit diesen sich daraus ergebenden Beratungspflichten, insbesondere den vom BGH in der so genannten Bond-Rechtsprechung entwickelten Anforderungen. Infolge der zur Zeit noch andauernden internationalen Finanzmarktkrise, die ihren vorläufigen Höhepunkt 2008 in dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers fand, hat die Bedeutung des Anlegerschutzrechts spürbar zugenommen. Der Anlegerschutz ist stärker in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Dabei geht es primär darum, das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt zu stärken und so dessen Stabilität zu gewährleisten. Dennoch äußern enttäuschte Investoren häufig den Vorwurf, ihnen wären ungeeignete Anlageprodukte empfohlen worden oder sie wurden auf bestehende Risiken nicht oder nur unzureichend hingewiesen. Infolgedessen ist in den letzten zwanzig Jahren sowohl vom Gesetzgeber als auch von der Rechtsprechung eine stetige Weiterentwicklung des Anlegerschutzes zu beobachten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Anforderungen für die Anlageberatung der Kreditinstitute heute bestehen. Richtungweisend war die Einführung des Wertpapierhandelsgesetzes im Jahre 1994, welches neben der Bedeutung der Anlageberatung die Integrität der Kapitalmärkte insgesamt berücksichtigt. Vorrangiger Ansatz ist es hierbei, das zwischen dem Kunden und dem beratenden Institut bestehende Informationsgefälle anzugleichen und den Kunden eine sachgerechtere Anlageentscheidung zu ermöglichen. Inzwischen gibt es eine kaum mehr überschaubare Anzahl von Gerichtsentscheidungen, die Schadensersatzansprüche von geschädigten Anlegern zum Gegenstand haben. Richtungweisend war das so genannte "Bond-Urteil" des BHG aus dem Jahre 1993, in dem dieser die zivilrechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung entwickelte.