Das aargauische Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz) ist seit dem Jahre 1994 in Kraft. Am 10. März 2009 hat es eine grössere Revision erfahren. Diese ist für das Autorenteam Anlass dazu gewesen, das aargauische Baugesetz erneut – nach dem legendären Kommentar aus dem Jahr 1985 (2. A.) von Erich Zimmerlin zum Baugesetz von 1971 – umfassend zu kommentieren. Das Baugesetz regelt umfangreiche Gebiete des kantonalen Verwaltungsrechtes wie die Raumentwicklung, die Nutzungs-, Bau- und Schutzvorschriften, die Baubewilligung, die Landumlegung, das Strassenrecht, die Gewässer und die Enteignung. Die Gerichte und Verwaltungsbehörden des Kantons Aargau haben dazu eine reichhaltige Praxis entwickelt.
Der vorliegende Kommentar setzt sich mit den Gesetzesmaterialien sowie Lehre und Rechtsprechung eingehend auseinander. Er stellt zudem den Zusammenhang mit den bundesrechtlichen Vorgaben her. Die Praxis anderer Kantone wird vereinzelt ebenfalls berücksichtigt. Damit erweist sich dieser Kommentar über den kantonalen Rahmen des Aargaus hinaus als wertvolle Publikation für das öffentliche Baurecht in der ganzen Schweiz.