Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 Punkte, Universität Hamburg (Fakultät für Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Seminar: Compliance und Wirtschaftsstrafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit widmet sich der Frage, inwieweit Arbeitnehmer im Rahmen von sogenannten "internal investigations" (internen Ermittlungen), also Ermittlungen, die regelmäßig nicht durch staatliche Strafverfolgungsbehörden, sondern privat beauftragte Anwaltskanzleien durchgeführt werden, zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet sind.
Dabei werden die arbeitsvertraglichen Pflichten dem grundrechtlich garantierten Schutz vor Selbstbelastung (nemo tenetur Grundsatz) gegenübergestellt und differenzierte Lösungen des Konflikts zwischen diesen beiden Rechtspositionen aufgezeigt.