Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Hinweisgeberschutzgesetz

Kommentar
Publié par:
Tölle, Antje

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz passgenau für die Verwaltung! Seit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetz 2023 sind alle Behörden mit mehr als 50 Beschäftigten dazu verpflichtet, Meldestellen für Whistleblower einzurichten. Zugeschnitten auf die Verwaltung wird in diesem Kommentar insbesondere der Geheimschutz, das Straf- und Ordnungswidrigkeiten-, das Vergaberecht sowie das Personalrecht der Beamtenschaft und Tarifbeschäftigten aufbereitet. Expert:innen aus der Anwaltschaft, aus der Landes- und Ministerialverwaltung und Wissenschaft erläutern, wie interne Meldestellen in der Verwaltung eingerichtet werden, wie sie und die Externen Meldestelle des Bundes arbeiten, unter welchen Voraussetzungen Whistleblower sich an die Öffentlichkeit wenden können und letztlich vor Repressalien geschützt werden.

décembre 2026, env. 400 pages, Allemand
KSV Mediengesellschaft
978-3-8293-1983-6

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