Zum Werk
Dieses Werk geht - wie derzeit kaum ein anderes - mit wissenschaftlichem Anspruch auf sämtliche Bedürfnisse der Praxis auf dem Gebiete der Geschäftsraummiete ein. Der Geschäftsraummietvertrag ist das zentrale Regelungsinstrument für die gewerbliche Gebrauchsüberlassung von Grundstücken und Gebäuden jeder Art; demgegenüber haben sich Pachtverträge oder Leasingverträge nur in Spezialbereichen durchgesetzt.
Das Werk befasst sich insbesondere mit der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Entscheidungspraxis, die angesichts kärglicher gesetzlicher Regelungen in eine große Anzahl von vertraglichen Einzelregelungen eingreift. Darüber hinaus enthält das Werk zahlreiche Hinweise für die praktische Handhabung mietrechtlicher Probleme.
Das Werk stellt die gesamte Problematik des Rechts der Geschäftsraummiete in einzigartiger Weise dar:
- Vertragsparteien
- Anbahnungsverhältnisse
- Culpa in contrahendo
- Vertragsabschluss
- Formvorschriften
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Störung der Geschäftsgrundlage
- Vertragsdauer
- Miete
- Betriebs- u.a. Nebenkosten
- Sicherung des Vermieters
- Gebrauchsüberlassung und -gewährung
- Rechte des Vermieters
- Rechte des Mieters
- Vertragsbeendigung
- Abwicklung
- Verjährung und Verwirkung
- Untermiete
- Zwangsvollstreckung
- Insolvenzverfahren
- Dingliche Sicherung des Mieters
- Versicherungsfragen
- Spezialimmobilien (Flughäfen, Hotels etc.)
Vorteile auf einen Blick
- das Standardwerk jetzt wieder neu mit aktueller Rechtsprechung und Literatur
- zahlreiche Hinweise für die Praxis
- kompetente Kommentierungen aller Probleme in einem Band
Zur Neuauflage
Seit der letzten Auflage ist umfassende neue BGH-Rechtsprechung ergangen, die komplett berücksichtigt wurde, ebenso die gesamte weitere relevante Spezialliteratur.
Zielgruppe
Für alle im gewerblichen Mietrecht tätigen Praktikerinnen und Praktiker: Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter in Gewerbe und Industrie sowie deren Berater (Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Steuerberaterinnen und Steuerberater); ferner für Gerichte und schließlich für Gebietskörperschaften mit beträchtlichem Geschäftsraumbestand.