Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: "gut", , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit untersucht, ob, wem und in welchem Umfang die Zielgesellschaft für fehlerhafte Angaben in einer Stellungnahme nach § 27 WpÜG haften muss. Dabei geht sie auch auf die Organe der Zielgesellschaft und die Mitglieder des Betriebsrats ein.Es ist mittlerweile nahezu zwanzig Jahre her, dass sich der Normsetzer dazu entschlossen hat, den Übernahmekodex durch das Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten, zum Erwerb von Wertpapieren und Unternehmensübernahmen aus dem Jahr 2001 (WpÜG) zu ersetzen. Noch vor der Kodifizierung durch den Normsetzer wurde im Schrifttum über die Haftung für fehlerhafte Stellungnahmen der Zielgesellschaft leidenschaftlich diskutiert. Ausgangspunkt ist seit der Kodifizierung die Tatsache, dass der Normsetzer in § 27 keine explizite Rechtsfolge bei fehlerhafter Stellungnahme vorgesehen hat.