Gutachterliche Stellungnahmen in der Maßregelvollstreckung (§ 63 StGB)
Gutachterliche Stellungnahmen der Maßregelvollzugseinrichtung sind zu vielen Prüfzeitpunkten die ausschlaggebende Beurteilungsgrundlage für die Nicht-/Fortdauerentscheidung des Vollstreckungsgerichts und damit für das Schicksal der untergebrachten Person. Gleichwohl herrscht verbreitet Unklarheit über deren zulässigen Inhalt. Nicht selten finden sich in den Stellungnahmen vertrauliche Inhalte therapeutischer Gespräche, die grundsätzlich der Schweigepflicht (§ 203 StGB) unterliegen. In der Praxis wird darin überwiegend kein relevantes Problem gesehen, obwohl die Reichweite der bezugstherapeutischen Schweigepflicht nicht nur für die Strafbarkeit des therapeutischen Personals, sondern auch für die Frage von ausschlaggebender Bedeutung ist, wie weit in verschiedene Grundrechte der untergebrachten Person eingegriffen und die Vertrauensbeziehung zwischen jener und ihrem Therapeuten als Grundbedingung einer funktionierenden Therapie zur Disposition gestellt wird. Ein Grund für die bestehende Unklarheit liegt in der Undurchsichtigkeit und Unvollständigkeit der rechtlichen Grundlagen. Maßgeblich sind dabei nicht nur straf- und strafprozessrechtliche, sondern auch bereichsspezifische (datenschutzrechtliche) Vorschriften der einzelnen Bundesländer.
Das Buch analysiert erstmals umfassend die rechtlichen Grundlagen zur Reichweite der bezugstherapeutischen Schweigepflicht im Falle der Abgabe gutachterlicher Stellungnahmen an das Vollstreckungsgericht.

