Der europäische Gesetzgeber hat im Kapitalmarktrecht vor allem mit Gleichheitsnormen auf die weltweite Finanzkrise reagiert. Daniel Mattig analysiert die Normen des Markt- und Informationszugangs sowie die Regeln der Auftragsausführung als Steuerungsinstrumente im Spannungsfeld von Freiheit und Gleichheit. Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme für den Wettbewerb am Sekundärmarkt entwickelt er einen allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz für das europäische Kapitalmarktrecht. Dieser Rechtsgrundsatz veranschaulicht gemeinsame Auslegungsprinzipien sowie Strukturmerkmale und trägt dazu bei, das noch junge Rechtsgebiet zu ordnen. Darüber hinaus erlaubt der Gleichbehandlungsgrundsatz sowohl dem Normgeber als auch dem Anwender des Rechts, neu auftretende Rechtsfragen systemkonform zu lösen.<br /><br />Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School, Hamburg und an der Stanford Law School, USA; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaft und Rechtsvergleichung an der Bucerius Law School; 2018 Promotion; bis 2019 Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen in Hamburg, Berlin und Hongkong.