Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Geistiges und künstlerisches Schaffen

'Der Begriff Schöpfung ist das Wesentliche in unserer Lehre', sagt Omraam Mikhael Aivanhov. 'Jeder Mensch hat das Bedürfnis zu schaffen, das wahre Schaffen braucht aber Elemente geistiger Natur. Der Künstler, der etwas erschaffen will, sollte sich selbst übertreffen und durch Gebet, Meditation und Kontemplation Elemente aus höheren Ebenen aufnehmen.' So entdeckt man, dass die Gesetze des wirklich künsterlischen Schaffens keine anderen sind als die des geistigen Schaffens. Wenn der Künstler sein Werk erschafft, unternimmt er eine Arbeit der inneren Regeneration gleich der des Spiritualisten. Umgekehrt führt der Spiritualist in seiner Bemühung nach Vollkommenheit eine schöpferische Arbeit an sich selbst aus, die der des Künstlers entspricht.

décembre 2005, 171 pages, Izvor, Bd. 223, Allemand
Prosveta Verlag GmbH
978-3-89515-052-4

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