Zur Ergänzungslieferung
Mit der 68. Ergänzungslieferung werden u.a. die durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts bedingten Änderungen des ErbStG durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz (u.a. neuer § 2a) eingearbeitet und § 21 (ausländische Erbschaftsteuer) wird komplett überarbeitet.
Zielgruppe
Für Steuerberatung, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Wirtschaftsprüfung, Finanzgerichtsbarkeit, Finanzverwaltung, Unternehmen.