Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Die Strafbarkeit des Werbens für terroristische Straftaten

Zur Radikalisierung von terroristischen Einzeltätern im Internet

Was verbindet die Attentäter von Utøya, Halle und Christchurch? Sie galten als sogenannte Einzeltäter, sie radikalisierten sich vor ihrer Tat im Internet und Ihre Taten werden dort bis heute verherrlicht und verbreitet. Die Arbeit nähert sich diesem Phänomen zunächst interdisziplinär über eine Begriffsbestimmung der Radikalisierung sowie einer Analyse ihrer Ursachen und ihrer Verknüpfung zum Internet an. Anschließend wird untersucht, inwieweit solche werbenden, zur Radikalisierung von Einzeltätern führenden Verhaltensweisen bereits vom Strafgesetzbuch erfasst bzw. nicht erfasst sind. Soweit derzeit Strafbarkeitslücken bestehen, wird der Frage nachgegangen, ob und unter welchen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen - insbesondere mit dem Blick auf die Meinungs- und Weltanschauungsfreiheit - eine Strafbarkeit des Werbens für terroristische Taten erforderlich und umsetzbar ist.

juin 2025, 353 pages, Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung, Bd. 861, Allemand
utzverlag GmbH
978-3-8316-5079-8

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