Die sexuelle Belästigung gem. § 184i StGB: eine Bagatelle an den Grenzen des Strafrechts?
Mit Einführung des § 184i StGB (Sexuelle Belästigung) im Jahr 2016 hat der Einzugsbereich des Sexualstrafrechts eine merkliche Erweiterung erfahren. Der Regelung unterfallen sexuell konnotierte Körperberührungen, die den Betroffenen belästigen. Skeptische Stimmen im Schrifttum attestieren der Vorschrift eindeutigen Bagatellcharakter - und stellen damit ihre Legitimität in Frage: Denn im Bereich von Bagatellen, also bloßen Geringfügigkeiten, gerät der Einsatz des Strafrechts unter besonderen Rechtfertigungsdruck. Das maximalinvasive Eingriffsmittel Strafe schneidet tief in die Freiheitsrechte derjenigen, über die sie verhängt wird. Der staatliche Griff nach dem sprichwörtlich "schärfsten Schwert" ist daher nur legitim, wenn dem Täter die Verletzung gravierender Belange des freiheitlichen Zusammenlebens vorzuhalten ist. Jene Einsicht muss sich der Gesetzgeber stets zu Bewusstsein bringen, ehe er die Kriminalisierung eines Verhaltens beschließt - dies gilt auch, wenn sie zum Schutz vulnerabler und hochgewichtiger Güter erfolgt. Selbst in Bezug auf die sexuelle Selbstbestimmung sind Übergriffe denkbar, die zu bagatellarisch sind, um ihnen das folgenschwere Etikett "Straftat" anzuheften. Auf dieser Basis unterzieht der Autor den Tatbestand der sexuellen Belästigung einer kritischen Legitimitätsprüfung.
Klostermann Vittorio GmbH
978-3-465-04761-2

