<p>Die Nachhaltigkeitsdebatte hat auch das Kartellrecht erreicht. Unternehmen fordern eine Lockerung des Kartellverbots, um etwa den Klimaschutz besser vorantreiben zu können. Gleichzeitig besteht die Gefahr des Greenwashings. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich Marilena Friedrich mit der Zulässigkeit von Nachhaltigkeitskooperationen an den Beispielen des Umwelt- und Tierschutzes. Die sog. Querschnittsklauseln des AEUV erfordern eine Berücksichtigung dieser Ziele auch im Kartellverbot. Indes bedürfen das materielle Kartellrecht ebenso wie seine Verfahren und Institutionen einer Generalrevision, wie das Werk in Folge einer gründlichen Analyse aufzeigt. Zudem verbindet die Autorin diese Analyse mit innovativen Vorschlägen de lege ferenda.</p>