Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Die öffentliche Beurkundung im Aktienrecht

unter besonderer Berücksichtigung der Aktienrechtsrevision 2020

Traditionell spielt die öffentliche Beurkundung im Aktienrecht eine prominente Rolle. Das Gesetz unterwirft eine Vielzahl bedeutender gesellschaftsrechtlicher Vorgänge dem Beurkundungszwang. Hieran wird mit der Aktienrechtsrevision 2020 festgehalten. Vorschläge zu einer partiellen Lockerung der Formvorschriften hat der Gesetzgeber nicht übernommen. Die öffentliche Beurkundung wird auch künftig an allen entscheidenden Stationen im Lebenszyklus einer Aktiengesellschaft anzutreffen sein. Im Kontrast zu ihrer praktischen Bedeutung ist die notarielle Mitwirkung im Gesellschaftsrecht aktuell wissenschaftlich kaum durchdrungen. Ziel der vorliegenden Dissertation ist es, diese Lücke zu schliessen und die Schnittstelle zwischen Notariats- und Aktienrecht systematisch aufzuarbeiten.

octobre 2025, env. 312 pages, Allemand
tredition
978-3-03994-034-9

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