Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Die Information der abhängigen Aktiengesellschaft

Anders als für aufsteigende Informationen zur Konzernleitung wurde das Thema der Informationspflichten der Konzernspitze gegenüber den abhängigen Gesellschaften bisher kaum untersucht. Das kann insoweit wenig überraschen, als dass effiziente Informationssysteme Teil einer guten Konzernorganisation sind und der Vorstand der abhängigen Gesellschaft im Zweifel ggfs. nicht die fütternde Hand beißen mag. Die Frage ob, wann und in welchem Umfang eine herrschende Gesellschaft auf Fragen Auskunft erteilen oder sogar eigeninitiativ aufklären muss, verdient dennoch eine weniger stiefmütterliche Behandlung. Sie wird nicht nur in der Krise virulent, sondern ist als Bestandteil guter Unternehmensführung tagtäglich relevant.

juin 2023, env. 264 pages, Schriften zum Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bd. 94, Allemand
Nomos
978-3-7560-0218-4

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