Die Haftung des streitbeilegenden Dritten
Im Kontext zivilgerichtlicher Rechtsdurchsetzung zählt die Haftung der beteiligten Akteure, namentlich die Anwaltshaftung, zu den klassischen und wissenschaftlich durchdrungenen Fragestellungen. Demgegenüber wurde die Haftung im Kontext außergerichtlicher Streitbeilegung bisher nur vereinzelt grundlegender adressiert - und dies, obwohl diese in den vergangenen Jahrzehnten bei der Beilegung von Konflikten zunehmend Raum greift. Franziska Heese füllt mit der vorliegenden Abhandlung eine Lücke und geht der Haftung des streitbeilegenden Dritten (Mediator, Schlichter) auf den Grund, der von der einem Zivilgericht durch § 839 II BGB zugestandenen weitgehenden Haftungsfreistellung im Ergebnis nicht profitieren kann.
novembre 2026, env. 168 pages, Streitbeilegung und Streitvermeidung im Zivilrecht - Schriftenreihe des Munich Center for Dispute Resolution(Q30) Streitbeilegung und Streitvermeid, Bd. 35, Allemand
Nomos Verlags GmbH
978-3-7560-2505-3
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